In der Stadtratssitzung am 25. April bringt die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne einen Antrag ein, der mehr Freizügigkeit beim Schulbesuch in Görlitz/Zgorzelec unterstützt.
In Görlitz leben über 5.000 polnische Menschen. Der Zuzug hält unvermindert an. Immer wieder stellt sich für polnische Familien die Frage, ob sie ihre Kinder in Zgorzelec zur Schule schicken können, wenn sie in Görlitz leben. Auch einige deutsche Familien haben diesen Wunsch – aus ganz individuellen Gründen, die immer mit dem Wohl des Kindes zu tun haben. Was wir verstärkt erleben: Weder polnische noch deutsche Familien finden wirklich Rechtssicherheit. Zwar gestattet das Sächsische Schulgesetz Ausnahmen. Diese sind allerdings mit erheblichem Aufwand verbunden und die Bearbeitungen zeugen von wenig europäischem Geist.
Erteilte Ausnahmegenehmigungen gelten oft nicht für die gesamte Dauer der in Polen üblichen acht Jahre Grundschule, sondern erlöschen nach vier Jahren. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Und umgekehrt? Polnische Kinder dürfen via einfachem Gastantrag deutsche Schulen besuchen.
Zweisprachigkeit fördern
Eine Europastadt wie Görlitz/Zgorzelec benötigt Freiraum, um wirklich zusammenwachsen zu können. Kinder im Grenzland sollen barrierefrei entscheiden dürfen, wo sie zur Schule gehen, Eltern sollen nicht mit falschen Angaben zu einem Wohnsitz in Polen tricksen müssen.
Zweisprachig sozialisierte Kinder schlagen tiefere Wurzeln, immer mehr örtliche Unternehmen freuen sich über Sprachkenntnisse, die den Strukturen in der Dreiländerregion entgegenkommen. Deshalb haben wir einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, der am 25.4.2024 behandelt wird. Wir wollen den Oberbürgermeister für Gespräche mit der Sächsischen Staatsregierung den Rücken stärken mit einem Grundsatzbeschluss des Stadtrates für mehr Freiheit beim Schulbesuch in der Europastadt.
Schulgesetz passt nicht zu Europastadt
Wir benötigen ein Sächsisches Schulgesetz, das zumindest für den grenznahen Bereich eine explizite Regelung vorsieht und somit Rechtssicherheit herstellt, die nicht auf individuellen, nur schwer greifbaren Ausnahmegenehmigungen fußt.
Die Möglichkeit, ohne bürokratische Hürden in Zgorzelec die Schule zu besuchen, wäre ein Plus für den Standort Görlitz. Schülerinnen und Schüler sind nahezu die einzige Gruppe, die von der europäischen Freizügigkeit ausgeschlossen ist. In Görlitz/Zgorzelec bilingual aufwachsen zu dürfen, ist regionale Daseinsvorsorge. Klare Ausnahmeregeln für den grenznahen Raum sind zudem Grundvoraussetzung, um starke Bildungspartnerschaften zwischen deutschen und polnischen Schulen zu schmieden.