Amt für Stadtfinanzen: Geld für Stadthalle fehlt

Am 25. März 2021 soll der Görlitzer Stadtrat eine Planungsanpassung für die Gesamtsanierung der Stadthalle beschließen. Dadurch verteuert sich der noch gar nicht begonnene Bau von 40 auf 42,9 Millionen Euro. Dazu erklärt Danilo Kuscher, der für die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne im Stadthallen-Ausschuss tätig ist:

Diesem Antrag können wir nicht zustimmen. Er verstößt gegen das Prinzip der Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern. Für 342.000 Euro sollen Teilbereiche zusätzlich geplant werden, obwohl wir bereits jetzt wissen, dass der Gesamtbau nicht zu schultern ist. Kein Privathaushalt würde so mit seinem eigenen Geld umgehen.

Bund und Land haben insgesamt 36 Millionen Euro Fördermittel in Aussicht gestellt. Jeder Euro mehr muss von der Stadt Görlitz bezahlt werden. Die nun prognostizierten knapp 43 Millionen Euro werden nicht reichen. Es fehlen die Baukostensteigerungen. Darauf verweist auch die Amtsleiterin der Stadtfinanzen Birgit Peschel-Martin in einer Stellungnahme. Setzen wir eine konservative Prognose von 10 Prozent Baukostensteigerung bis zur geplanten Fertigstellung 2025 an, ergibt sich ein Gesamtvolumen von 47,3 Millionen Euro. Damit müsste Görlitz 11,3 Millionen Euro Eigenmittel zahlen. Selbst wenn davon bereits 1,6 Millionen im Jahr 2012 für Vorplanungen eingesetzt wurden, ist das nicht im Haushalt darstellbar.

Frau Peschel-Martin erklärt in ihrer Stellungnahme, dass sowohl die Verteuerung um 2,9 Millionen Euro nicht gedeckt ist als auch insgesamt Liquidität fehlt: „Der Arbeitsstand des Haushaltes zeigt, dass die Stadt Görlitz ab 2023 keine liquiden Mittel zur Realisierung der Gesamtsanierung Stadthalle hat.“ Da die Amtsleiterin auch eine Kreditaufnahme ausschließt, müssen wir konstatieren, dass das Gesamtprojekt nicht umsetzbar ist. Entsprechend verbieten sich weitere Ausgaben für Teilaufgaben.

Leider wird der Öffentlichkeit bislang die Dramatik der Haushaltsentwicklung vorenthalten. Diese Informationen finden sich derzeit nur in nichtöffentlichen Dokumenten. Wir halten das für einen Verstoß gegen das Öffentlichkeitsprinzip, das in der Sächsischen Gemeindeordnung festgeschrieben ist.