Kleingärten vs. Bauland
Flächennutzungsplan liegt aus, man kann sich nun einmischen. Zwei Görlitzer Kleingartensparten sind im Fokus: „Reuterstraße“ und „Sonnenhang“ könnten Plan-Entwurf künftig Bauflächen werden.
Flächennutzungsplan liegt aus, man kann sich nun einmischen. Zwei Görlitzer Kleingartensparten sind im Fokus: „Reuterstraße“ und „Sonnenhang“ könnten Plan-Entwurf künftig Bauflächen werden.
Mit einem aktuellen Bild aus Klingewalde möchten wir eure Aufmerksamkeit auf ein etwas trockenes Thema lenken. Es geht um den Haushalt von Görlitz. Was das mit Klinge zu tun, lest ihr weiter unten.
Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die Stadtverwaltung Görlitz am 16.6. den Entwurf der Haushaltssatzung für 2023 und 2024 ausgelegt. Es besteht nur Zeit bis 26.06.2023, den Etat in Augenschein zu nehmen. Das ist im Rathaus möglich. Eine vorherige telefonische Anmeldung zur Einsichtnahme wird empfohlen (03581 671334). Praktisch ist das freilich nicht. Gut, dass der Haushaltsentwurf online verfügbar ist: https://www.goerlitz.de/aemter/amt/20-Amt-fuer-Stadtfinanzen
Einwohner und Steuerzahler können bis zum 5. Juli 2023 Einwände vorbringen. Und zwar ans Amt für Stadtfinanzen, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz oder per E-Mail unter stadtfinanzen@goerlitz.de.
Was soll das bringen? Fragt nach in Klingewalde. Dort gab es 2019 den Wunsch nach einem Mehrgenerationenplatz. Unterschriften wurden gesammelt und gegen den Haushaltsentwurf 2019/20 erfolgreich Einwand erhoben. Der Stadtrat erteilte der Verwaltung einen Arbeitsauftrag zur Umsetzung. Nach langer Anlaufzeit wurde eine kreative Idee gefunden. Derzeit entsteht ein Rastplatz am Oder-Neiße-Radweg, der den Klingewaldern auch als Platz der Generationen zur Verfügung steht. Wie man auf dem Foto sieht, ist er bald fertig.
Ihr habt Themen, die umgesetzt werden sollen, sich aber nicht im Haushaltsentwurf finden? Oder Gelder, die aus eurer Sicht verschwendet werden? Dann gebt das ans Rathaus. Am Ende entscheidet der Stadtrat, ob die Einwände berechtigt sind und eingearbeitet werden. Vielen Dank für eure Mitarbeit.
Am Donnerstag beschließt der Stadtrat den Neubau eines Rastplatzes am Oder-Neiße-Radweg in Klingewalde. Er wird auch den Klingewaldern als Treffpunkt für mehrere Generationen mit Sitzgelegenheiten und Spielgeräten zur Verfügung stehen. Damit endet ein jahrelanger Kampf des Görlitzer Stadtteils erfolgreich, den die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne unterstützt hat.
Rückblick: Im Jahr 2019 wurden 520 Unterschriften gesammelt, um einen Mehrgenerationenplatz für Klingewalde zu errichten. Das ist bis heute das einzige erfolgreiche Bürgerbegehren in Görlitz. Dem Stadtrat wurde es als Einwand zum Doppelhaushalt 2019/20 vorgelegt. Daraus erging ein Arbeitsauftrag an die Verwaltung: Geeigneten Standort finden und die Bürgerinnen und Bürger von Klingewalde an der Konzeption und Gestaltung beteiligen.
Bis März 2021 passierte recht wenig. Das vorgesehene Grundstück auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr eignete sich nicht. Ersatz war nicht in Sicht. Unser Fraktionsvorsitzender Mike Altmann hielt Kontakt und traf sich mit Bürgerrätin Madlen Röder in Klingewalde. Das Thema wurde erneut an die Verwaltung herangetragen und um Berichterstattung gebeten. Die Aussagen machten zunächst wenig Hoffnung auf eine schnelle Lösung, weil es sowohl am Grundstück als auch an der Finanzierung haperte.
Ein weiteres Jahr später stehen wir kurz vor dem Happy End: Ein erfolgreicher Fördermittelantrag für die Verbesserung des Oder-Neiße-Radweges sorgt dafür, dass zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Gegenüber der Ziegeleiteiche entsteht ein Rastplatz für Radfahrer, der gleichzeitig den Bewohnern des nördlichen Stadtteils als Treffpunkt der Generationen dient. Außerdem wird ein rund 750 Meter langer Abschnitt des Oder-Neiße-Radwanderweges zwischen Klingewalde und der Straße „An der Autobahn“ ausgebaut. Die Gesamtkosten von knapp 425.000 Euro trägt nahezu vollständig der Bund. Görlitz wird lediglich mit 16.000 Euro belastet.
Wir bedanken uns bei den Fachleuten der Stadtverwaltung Görlitz für die kreative Lösung und bei den Akteuren in Klingewalde sowie im Bürgerrat für das „Dranbleiben“. Es ist ein Musterbeispiel, dass man mit bürgerschaftlichem Engagement etwas erreichen kann. Auch wenn es bisweilen einen langen Atem braucht.
Wegen der Behandlung des Görlitzer Haushaltes 21/22 in nichtöffentlichen Ausschuss-Sitzungen hatten wir bereits im Februar um Einschätzung der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Görlitz gebeten. Aus der Stellungnahme der Landkreis-Juristen geht nun hervor, dass die Verfahrensweise des Görlitzer Rathauses keinen Rechtsverstoß darstellt. Wörtlich heißt es, dass „in beiden Sitzungen des Verwaltungsausschusses vom 17.02.2021 und 03.03.2021 rechtmäßig die nichtöffentliche Behandlung der genannten Tagesordnungspunkte gegeben ist. (…) Relevant ist, dass Nichtöffentlichkeit in der Tagesordnung offensichtlich gekennzeichnet wurde, was vorliegend der Fall ist. (…) Außerdem hat der Verwaltungsausschuss die Öffentlichkeit der Sitzung nicht abweichend beschlossen. Da eine Vorberatung des Haushaltes im Verwaltungsausschuss den Gemeinderat bedeutend entlastet, ist sie in größeren Gemeinden, wie auch der Stadt Görlitz, zweckmäßig. Die Beratung und Beschlussfassung des Haushaltes erfolgt dann gemäß § 76 Abs. 2 S. 1 SächsGemO in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates.“
Es entspricht unserem Verständnis von kommunalpolitischer Arbeit, dass man zu Fehleinschätzungen steht. Wir werden deshalb unseren Vorwurf nicht wiederholen, dass die nichtöffentliche Haushaltsberatung gegen die Sächsische Gemeindeordnung verstößt.
Unabhängig davon bleibt es dem Oberbürgermeister – wie auch dem Stadtrat – unbenommen, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Haushaltslage zu informieren. Ein gutes Beispiel lieferte der Landkreis. Der für Finanzen verantwortliche Dezernent stellte in öffentlicher Sitzung des Kreistages am 30. März in erster Lesung die Eckdaten des Haushaltes mit Budgetplan vor. Wie in der Stadt Görlitz ist auch dieser Haushalt noch weit entfernt von einer Beschlussreife. Das rote Minus ist viel zu fett. Dennoch entschied sich die Landkreisverwaltung für Transparenz und präsentierte dem Kreistag in öffentlicher Sitzung den Zwischenstand des Haushaltsentwurfes. Das schafft Vertrauen und wird die weitere Arbeit am Haushalt nicht behindern.
Was das Öffentlichkeitsgebot angeht, bekamen wir Rückendeckung durch die Stellungnahme der Rechtsaufsicht. Zwar sind Vorberatungen zu Entscheidungen des Stadtrates in nichtöffentlichen Ausschüssen korrekt. Dies bedeutet aber eben nicht, dass damit eine Debatte in öffentlicher Sitzung im Stadtrat obsolet wäre. Ganz im Gegenteil, schreibt die Rechtsaufsicht: „Der Öffentlichkeitsgrundsatz lässt sich auf das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip zurückführen. Er stellt ein wichtiges Mittel dar, um das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken, die Möglichkeit mehr Transparenz durch ermöglichte Einblicke in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaft zu erhalten sowie eine Willensbildung bei vorstehenden Wahlen zu beschaffen. Außerdem soll die demokratische Kontrolle ermöglicht werden, da Positionen im Rahmen der Auseinandersetzung sichtbar gemacht werden müssen, damit dies für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und kontrollierbar zu gestalten ist. Die Vorschriften über die Sitzungsöffentlichkeit dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass durch Vorberatung in nichtöffentlicher Sitzung (etwa in Ausschüssen/ Anm. d. Red.) die Sachdiskussion der anschließenden öffentlichen Sitzung vorweggenommen wird, da dies nicht mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes vereinbar ist.“
Letzteres ist auch eine Antwort auf den Vorwurf der Sächsischen Zeitung. Sie schrieb zuletzt unter der Überschrift „Stadtrat im Griff der Populisten“: „Merkwürdig ist: Viele der wichtigen Fragen werden in den Ausschüssen des Stadtrates anders oder gar nicht besprochen als letztlich in der Ratssitzung, wenn die Kamera mitläuft, die Menschen draußen zuschauen können. Aber dafür sind die Ausschüsse eigentlich da. Dass Dinge tiefgreifend diskutiert werden, dass gestritten und nach Lösungen gesucht wird.“ Wir freuen uns sehr, dass unser Engagement für maximale Transparenz und Öffentlichkeit eben kein „Populismus“ ist, sondern grundgesetzliches Recht.
Foto: Paul Glaser
3. März 2021. Aufregung bei Marianne Thiel auf der „Ranch am See“ in Hagenwerder, nah am Berzdorfer See. Auf dem Feld gegenüber rollt ein Bagger an. Der Kiesabbau, gegen den sich die Ortschaft lange gewehrt hatte, beginnt. Wie kam es zur „überraschenden“ Genehmigung für den Tagebau am Ortsausgang Hagenwerder? Nach den vorliegenden Dokumenten seit 2009, Gesprächen vor Ort und weiteren Recherchen zum Kiesabbau, ergibt sich für uns folgende Chronologie der Ereignisse:
Sieht es an der B99 künftig so aus, wie in der alten Anlage der Heim Niederschlesische Kieswerke GmbH & Co KG?
Zunächst das Positive: Der Widerstand gegen den unglaublichen Plan, auf einer Strecke von Hagenwerder bis Weinhübel, einen Tagebau zu errichten, der 40 Jahre lang Kiessand abbaggern sollte, ist nicht umsonst gewesen. Es gab vor gut zehn Jahren einen vorbildlichen Zusammenhalt von Bürgerschaft, Stadt und Landkreis, Umweltschützern und Wirtschaftsverbänden. Von einstmals 54 Hektar sind „nur“ noch 8,5 Hektar übriggeblieben. Statt 40 Jahre wird maximal fünf Jahre gegraben. Und dennoch bleibt der schale Beigeschmack, dass Hagenwerder und einzelne Anlieger am Abbaugebiet alleingelassen wurden. Vertrauen wurde verspielt durch die Stadtverwaltung Görlitz. Als im Frühjahr 2019 das Genehmigungsverfahren vom Oberbergamt eröffnet wurde, hätte der Ortschaftsrat Hagenwerder informiert und angehört werden sollen. Selbst wenn es nach strenger Auslegung der Gesetze nicht zwingend nötig wäre. Aber allein wegen der Vorgeschichte und des aufopferungsvollen Kampfes halten wir es für eine moralische Verpflichtung. Vertrauen wurde auch beim Stadtrat verspielt, der 2019 ebenfalls keine Informationen darüber erhielt, dass es ein Genehmigungsverfahren gibt.
Die Stadtverwaltung hat dem Antrag 2019 nicht zugestimmt, wie uns Bürgermeister Michael Wieler mitteilte – mag sein. Aber sie hat auch nicht vehement widersprochen und damit Hagenwerder allein gelassen. Obwohl es gute Gründe gab zu intervenieren. Zehn Jahre nach dem ersten Genehmigungsverfahren der Landesdirektion hat sich vieles entwickelt, das nun unter dem Tagebau leiden wird, wie die „Ranch am See“. Dort muss Unternehmerin Marianne Thiel nun erleben, dass man in Deutschland für einen 20 Meter tiefen Tagebau offenbar weniger bürokratische Steine aus dem Weg räumen muss als für einen Ponyhof.
Die Auswirkungen der Genehmigung zum Kiesabbau sind heute noch nicht absehbar. Wir befürchten, dass es die Entwicklung von Hagenwerder zum attraktiven Ort am See um viele Jahre zurückwirft. Auch für das Naherholungsgebiet Berzdorfer See ist die Anlage Gift.
Umso ärgerlich ist die fehlende Transparenz des Rathauses, die sich bis heute fortsetzt. Es verstößt gegen die Sächsische Gemeindeordnung, dass der Stadtrat vom Oberbürgermeister nicht über die Genehmigung für den Tagebau informiert wurde. Stattdessen wurde eine nichtöffentliche Ausschusssitzung genutzt, deren Inhalte unter die Verschwiegenheitspflicht fallen. Dass einmal mehr weder Ortschaftsrat noch Anlieger informiert wurden, rundet das Bild ab: Es fehlt der Verwaltungsspitze an der grundsätzlichen Bereitschaft, jede wichtige Entwicklung mit den Menschen zu besprechen, die betroffen sind. Das ist Voraussetzung für jegliche Bürgerbeteiligung.
Ist der Tagebau noch zu verhindern? Die Chancen stehen schlecht, wenn man realistisch ist. Es wird sicherlich eine anwaltliche Beratung von Anliegern geben. Unsere Fraktion hat die Naturforschende Gesellschaft der Oberlausitz eingeschalten. Von den Fachleuten erhoffen wir uns Auskünfte, ob durch den Kiesabbau das in der Nähe befindliche Vogelschutzgebiet beeinträchtigt wird. In einem solchen Fall könnte eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine öffentliche Beteiligung erfolgen, unabhängig von der Größe des Abbaufeldes.
Am Donnerstag entscheidet der Stadtrat über Änderungen in der Satzung zur Bürgerbeteiligung. In der Sächsischen Zeitung wurde dies durch die Rathausspitze als Erfolg vermarktet. Dort heißt es: „Der Stadtrat muss am kommenden Donnerstag die entsprechende Satzung ändern, dann sollen Bürger auch bei städtischen Projekten mitreden.“
Dazu sagte Dr. Jana Krauß, Fraktionsvorsitzende Motor Görlitz/Bündnisgrüne:
Die in der SZ zu lesende Begründung zur Satzungsänderung ist irreführend. Dass die Görlitzerinnen und Görlitzer bei geplanten Vorhaben mitreden sollen, wurde bereits vor fünf Jahren vom Stadtrat per Beschluss festgelegt. Allerdings setzt die Verwaltung diesen Beschluss nicht um. Wir mussten zuletzt darauf drängen, dass regelmäßig eine Liste geplanter Vorhaben veröffentlicht wird, damit die Stadtgesellschaft überhaupt weiß, worüber sie mitbestimmen kann.
Unsere Fraktion sieht den Umgang des Rathauses mit der Bürgerbeteiligung kritisch. Teile der nun vorgeschlagenen Satzungsänderung nehmen der Bürgerschaft Instrumente aus der Hand, die künftig beim Oberbürgermeister gebündelt werden sollen. Unsere Kritikpunkte sind konkret:
Foto (Paul Glaser): Bürgerbeteiligung der Stadtbewegung Motor Görlitz e.V. zur Zukunft des Helenenbades.
Fraktion im Stadtrat Motor Görlitz/Bündnisgrüne/SPD
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz
Freude: Rathaus legt hohes Tempo beim Bewohnerparken für die Nikolaivorstadt an den Tag. Knifflig: Wir erleben Winkelzüge fürs Warenhaus, eingebettet in eine Entscheidung zum Einzelhandelskonzept. Funny: AfD liefert ideologische Grabenkämpfe auf einem Acker gegen PV-Anlage in Hagenwerder.