Wo sind die Oberschul-Millionen?

Der Görlitzer Oberbürgermeister Ursu hat die am 15. April vom Stadtrat beschlossenen Investitionsgelder in Höhe von drei Millionen Euro für den Neubau der Oberschule nicht in den aktuellen Haushaltsentwurf eingearbeitet. Der Beschluss vom April lautete: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, drei Millionen Euro für die Umsetzung ‚Bau einer neuen Oberschule‘ in das Haushaltsjahr 2023/24 einzustellen.“ In der gestrigen Stadtratssitzung begründete der OB auf Nachfrage von Dr. Jana Krauß (Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne), warum er die Schulmillionen nicht in die Finanzplanung aufgenommen hat: “Jetzt behandeln wir den Doppelhaushalt 21/22. Um es im Haushalt 21/22 sichtbar zu machen, hätte man einen Antrag stellen müssen auf Einstellung der Gelder in die mittelfristige Planung. Sie können das in der Haushaltsverhandlung nochmals tun. Sie kennen aber meine Position. Es würde uns nicht viel weiterbringen. Die Zahlen im Haushalt sehen auch nicht gut aus. Das würde die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts nicht verbessern, wenn wir das zusätzlich aufnehmen. Überlegen Sie deshalb gut, ob Sie das machen wollen.”

Unklare Formulierung?

Rückblick: Der Tagesordnungspunkt zur Oberschule wurde auf Wunsch des OB in einer Sondersitzung Mitte April behandelt. Damalige Begründung: Er möchte wissen, wie sich der Stadtrat politisch zur neuen Oberschule verhält – dies habe Auswirkungen auf die Erstellung des Doppelhaushaltes 21/22. Dazu muss man wissen, dass der Haushalt 21/22 auch einen „Fünfjahrplan“ für Investitionen enthält. In der gesamten Diskussion am 15.4. wurde bei allen Pros und Contras mit dem Haushalt 2021/22 argumentiert, auch und gerade durch die Verwaltung. Es gibt keinen Zweifel, dass die Intention des Antrags darin bestand, die drei Millionen Euro im Investitionsplan für die Jahre 2023/24 einzustellen. Natürlich abgebildet im Doppelhaushalt 21/22. Bei unklar formulierten Beschluss wäre es Pflicht des Vorsitzenden des Stadtrates gewesen, also des OB, darauf hinzuweisen. Dies erfolgte nicht.

So knapp der Beschluss im April war: Eine Mehrheit war für die drei Millionen für die Oberschule. Das zählte für die Rathausspitze offenbar nicht. Sie entschied sich für einen Griff in die Trickkiste. Der möglicherweise nicht eindeutige Beschlusstext wurde sehr wörtlich genommen. Ausgeklammert wurde bei dieser Bewertung der eigentliche Willen der Stadtratsmehrheit, der sich aus der Diskussion ergeben hat. Das Ziel ist durchsichtig: Da die Position „Neubau einer Oberschule“ nun nicht im Haushaltsentwurf der Verwaltung enthalten ist, muss man als Fraktion eine Änderung beantragen, inklusive Deckungsvorschlag. Damit hebelt OB Ursu den am 15. April gefassten Beschluss faktisch aus, um seinen Haushaltsentwurf zu schönen.

Verstoß gegen Haushaltsgesetz?

Herr Ursu erklärt uns, er werde aufgrund des Beschlusstextes die drei Millionen für die Oberschule erst in den nächsten Haushalt in zwei Jahren einplanen. Damit verstößt er aus unserer Sicht gegen Gesetze. Grundlage für eine ordnungsgemäße Aufstellung des Haushaltes ist u.a. die Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung. Im  § 9 „Investitionen und Finanzplan“ heißt es in Absatz 2: „In das dem Finanzplan zugrunde zu legende Investitionsprogramm sind die im Planungszeitraum vorgesehenen Investitionen (…) nach Jahresabschnitten aufzunehmen. Jeder Jahresabschnitt soll die fortzuführenden und die neuen Maßnahmen mit den auf das betreffende Jahr entfallenden Teilbeträgen wiedergeben.“ Auf Deutsch: Wenn der OB bereits jetzt weiß, dass 2023/24 drei Millionen Euro für eine neue Schule investiert werden sollen, dann muss er diese Summe auch zwingend in das Investitionsprogramm aufnehmen. Stand jetzt würde die Rechtsaufsicht getäuscht, da beschlossene Investitionsmittel von drei Millionen Euro in den Jahren 23/24 nicht angegeben werden.

Vertrauen ist erschüttert

Das eigentlich Traurige an der Situation: Der OB setzt einen ihm missliebigen Beschluss nicht ordentlich um. Das Vertrauen ist erschüttert. Worauf können wir uns noch verlassen? Müssen wir für die Formulierung der Anträge künftig einen Rechtsbeistand hinzuziehen? Oder notariell beglaubigen lassen, welche Intention bei Beschlussfassung gemeint ist? Der Oberbürgermeister mag ja die Meinung der Verwaltung gut vertreten, den Stadtrat vertritt er an dieser Stelle nicht. Damit kommt er seiner Pflicht nur einseitig nach.

Nichtöffentliche Haushalts-Beratung rechtens

Wegen der Behandlung des Görlitzer Haushaltes 21/22 in nichtöffentlichen Ausschuss-Sitzungen hatten wir bereits im Februar um Einschätzung der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Görlitz gebeten. Aus der Stellungnahme der Landkreis-Juristen geht nun hervor, dass die Verfahrensweise des Görlitzer Rathauses keinen Rechtsverstoß darstellt. Wörtlich heißt es, dass „in beiden Sitzungen des Verwaltungsausschusses vom 17.02.2021 und 03.03.2021 rechtmäßig die nichtöffentliche Behandlung der genannten Tagesordnungspunkte gegeben ist. (…) Relevant ist, dass Nichtöffentlichkeit in der Tagesordnung offensichtlich gekennzeichnet wurde, was vorliegend der Fall ist. (…) Außerdem hat der Verwaltungsausschuss die Öffentlichkeit der Sitzung nicht abweichend beschlossen. Da eine Vorberatung des Haushaltes im Verwaltungsausschuss den Gemeinderat bedeutend entlastet, ist sie in größeren Gemeinden, wie auch der Stadt Görlitz, zweckmäßig. Die Beratung und Beschlussfassung des Haushaltes erfolgt dann gemäß § 76 Abs. 2 S. 1 SächsGemO in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates.“

Es entspricht unserem Verständnis von kommunalpolitischer Arbeit, dass man zu Fehleinschätzungen steht. Wir werden deshalb unseren Vorwurf nicht wiederholen, dass die nichtöffentliche Haushaltsberatung gegen die Sächsische Gemeindeordnung verstößt.

Am Landkreis ein Beispiel nehmen

Unabhängig davon bleibt es dem Oberbürgermeister – wie auch dem Stadtrat – unbenommen, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Haushaltslage zu informieren. Ein gutes Beispiel lieferte der Landkreis. Der für Finanzen verantwortliche Dezernent stellte in öffentlicher Sitzung des Kreistages am 30. März in erster Lesung die Eckdaten des Haushaltes mit Budgetplan vor. Wie in der Stadt Görlitz ist auch dieser Haushalt noch weit entfernt von einer Beschlussreife. Das rote Minus ist viel zu fett. Dennoch entschied sich die Landkreisverwaltung für Transparenz und präsentierte dem Kreistag in öffentlicher Sitzung den Zwischenstand des Haushaltsentwurfes. Das schafft Vertrauen und wird die weitere Arbeit am Haushalt nicht behindern.

Ausschüsse ersetzen keine öffentliche Debatte

Was das Öffentlichkeitsgebot angeht, bekamen wir Rückendeckung durch die Stellungnahme der Rechtsaufsicht. Zwar sind Vorberatungen zu Entscheidungen des Stadtrates in nichtöffentlichen Ausschüssen korrekt. Dies bedeutet aber eben nicht, dass damit eine Debatte in öffentlicher Sitzung im Stadtrat obsolet wäre. Ganz im Gegenteil, schreibt die Rechtsaufsicht: „Der Öffentlichkeitsgrundsatz lässt sich auf das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip zurückführen. Er stellt ein wichtiges Mittel dar, um das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken, die Möglichkeit mehr Transparenz durch ermöglichte Einblicke in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaft zu erhalten sowie eine Willensbildung bei vorstehenden Wahlen zu beschaffen. Außerdem soll die demokratische Kontrolle ermöglicht werden, da Positionen im Rahmen der Auseinandersetzung sichtbar gemacht werden müssen, damit dies für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und kontrollierbar zu gestalten ist. Die Vorschriften über die Sitzungsöffentlichkeit dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass durch Vorberatung in nichtöffentlicher Sitzung (etwa in Ausschüssen/ Anm. d. Red.) die Sachdiskussion der anschließenden öffentlichen Sitzung vorweggenommen wird, da dies nicht mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes vereinbar ist.“

Letzteres ist auch eine Antwort auf den Vorwurf der Sächsischen Zeitung. Sie schrieb zuletzt unter der Überschrift „Stadtrat im Griff der Populisten“: „Merkwürdig ist: Viele der wichtigen Fragen werden in den Ausschüssen des Stadtrates anders oder gar nicht besprochen als letztlich in der Ratssitzung, wenn die Kamera mitläuft, die Menschen draußen zuschauen können. Aber dafür sind die Ausschüsse eigentlich da. Dass Dinge tiefgreifend diskutiert werden, dass gestritten und nach Lösungen gesucht wird.“ Wir freuen uns sehr, dass unser Engagement für maximale Transparenz und Öffentlichkeit eben kein „Populismus“ ist, sondern grundgesetzliches Recht.

 

Foto: Paul Glaser

Amt für Stadtfinanzen: Geld für Stadthalle fehlt

Am 25. März 2021 soll der Görlitzer Stadtrat eine Planungsanpassung für die Gesamtsanierung der Stadthalle beschließen. Dadurch verteuert sich der noch gar nicht begonnene Bau von 40 auf 42,9 Millionen Euro. Dazu erklärt Danilo Kuscher, der für die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne im Stadthallen-Ausschuss tätig ist:

Diesem Antrag können wir nicht zustimmen. Er verstößt gegen das Prinzip der Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern. Für 342.000 Euro sollen Teilbereiche zusätzlich geplant werden, obwohl wir bereits jetzt wissen, dass der Gesamtbau nicht zu schultern ist. Kein Privathaushalt würde so mit seinem eigenen Geld umgehen.

Bund und Land haben insgesamt 36 Millionen Euro Fördermittel in Aussicht gestellt. Jeder Euro mehr muss von der Stadt Görlitz bezahlt werden. Die nun prognostizierten knapp 43 Millionen Euro werden nicht reichen. Es fehlen die Baukostensteigerungen. Darauf verweist auch die Amtsleiterin der Stadtfinanzen Birgit Peschel-Martin in einer Stellungnahme. Setzen wir eine konservative Prognose von 10 Prozent Baukostensteigerung bis zur geplanten Fertigstellung 2025 an, ergibt sich ein Gesamtvolumen von 47,3 Millionen Euro. Damit müsste Görlitz 11,3 Millionen Euro Eigenmittel zahlen. Selbst wenn davon bereits 1,6 Millionen im Jahr 2012 für Vorplanungen eingesetzt wurden, ist das nicht im Haushalt darstellbar.

Frau Peschel-Martin erklärt in ihrer Stellungnahme, dass sowohl die Verteuerung um 2,9 Millionen Euro nicht gedeckt ist als auch insgesamt Liquidität fehlt: „Der Arbeitsstand des Haushaltes zeigt, dass die Stadt Görlitz ab 2023 keine liquiden Mittel zur Realisierung der Gesamtsanierung Stadthalle hat.“ Da die Amtsleiterin auch eine Kreditaufnahme ausschließt, müssen wir konstatieren, dass das Gesamtprojekt nicht umsetzbar ist. Entsprechend verbieten sich weitere Ausgaben für Teilaufgaben.

Leider wird der Öffentlichkeit bislang die Dramatik der Haushaltsentwicklung vorenthalten. Diese Informationen finden sich derzeit nur in nichtöffentlichen Dokumenten. Wir halten das für einen Verstoß gegen das Öffentlichkeitsprinzip, das in der Sächsischen Gemeindeordnung festgeschrieben ist.