Theater Görlitz muss bleiben

Die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne steht fest zum Görlitzer Theater und seinem Ensemble. Wie die Sächsische Zeitung heute berichtet, wurde ein Sparkonzept im Auftrag des Landkreises Görlitz erstellt. Dieses schlägt vor, das Görlitzer Haus zu einer reinen Gastspielbühne umzufunktionieren. Die Philharmonie soll mit dem Sorbischen Nationalensemble fusionieren, Musiktheater-Ensemble und Tanz-Company komplett gestrichen werden. Am morgigen Donnerstag gibt es eine Klausurtagung. An dieser nehmen nach unseren Informationen mehrere Kreistags-Ausschüsse teil, nicht aber die Theater-Gesellschafter Görlitz und Zittau.

Dazu erklärt Mike Altmann, Fraktionsvorsitzender Motor Görlitz/Bündnisgrüne:

Das Gutachten reiht sich ein in zahlreiche Untersuchungen. Es kommt deshalb auch zu keinen neuen Schlussfolgerungen. Im Gegenteil: Dem Gerhart-Hauptmann-Theater wird attestiert, dass keine weiteren Einsparungen möglich sind, da das Haus bereits zahlreiche Schlankheitskuren hinter sich hat. Ohne strukturelle Änderungen wird es keine Effekte geben. Das war vorher bekannt. Warum der Landrat Geld in die Hand nahm, um sich diesen Fakt nochmals über eine externe Firma aufschreiben zu lassen, erschließt sich uns nicht.

Wir können nur davor warnen, die Theaterdebatte mit den aktuellen Haushaltsnöten des Kreises zu verknüpfen. Es bedarf einer breiten inhaltlichen Diskussion, wie es mit dem GHT weitergehen soll. Rein finanzielle Betrachtungen lehnen wir ab. Stattdessen müssen sich alle Beteiligten die Frage stellen, welche Wirkung wir mit dem Theater in Görlitz erzielen wollen. Möchten wir nur regelmäßig Operetten und Musicals sehen? Oder geht es nicht vielmehr um einen vitalen Theaterbetrieb? Unser GHT mit seinem Ensemble und den weiteren Mitarbeitern organisiert lebendige Kultur in der Region. Das Theater strahlt aus in Stadt und Kreis und reflektiert lokale Themen. Zahlreiche Musikerinnen und Musiker der Philharmonie unterrichten an Musikschulen, Theaterpädagogen üben mit Jugendlichen Stücke ein, die Werkstätten begleiten regionale Aktivitäten. All das fiele weg, wenn Görlitz unter Regie des Deutsch-Sorbischen Volkstheaters Bautzen zur Gastspielbühne degradiert würde. Man kann ein Theater nicht nur von der Ausgabenseite betrachten. Der Gegenwert, den der Landkreis Görlitz und der Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien dafür bekommen, müsste als Einnahmen beziffert werden.

Unsere Fraktion appelliert an alle Fraktionen, die Rathausspitze und die Stadtgesellschaft, sich an die Seite des Gerhart-Hauptmann-Theaters zu stellen. Eine Gastspielbühne wäre der Tod auf Raten für das Theater in der Europastadt.

 

Foto: Tanz-Company 2019 im Theater Görlitz nach einer Aufführung im Gespräch mit Besuchern.

 

Konsequent für Neubau der Oberschule

Die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne hat sich mit der knappen Mehrheit des Stadtrates in einer Sondersitzung dafür ausgesprochen, im Görlitzer Investitionsplan drei Millionen Euro für den Neubau der Oberschule festzuschreiben. Außerdem wurden rund 200.000 Euro für weitere Planungen beschlossen, die im Doppelhaushalt 2021/22 stehen werden. Dazu erklärte die Fraktionsvorsitzende Dr. Jana Krauß:

 

Unser Minimalziel war bereits vor der Sitzung erreicht. Die Stadtverwaltung ist unserem Vorschlag gefolgt und hat Geld für weitere Planungen vorgesehen. Damit kann bis zur Leistungsphase 3 geplant werden, was wiederum Grundlage für einen Förderantrag ist. Mit einem guten Plan bleiben wir handlungsfähig. Wichtig war uns auch, dass der Grundsatzbeschluss vom März 2019 nicht aufgeweicht wird.

 

Drei Millionen Euro Eigenmittel

Intensiv hat sich die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne mit dem ursprünglichen Änderungsantrag der CDU beschäftigt, wonach in den Jahren 2023/24 drei Millionen Euro für den Bau der Oberschule im Investitionsplan festgeschrieben werden sollen. Wir haben uns im Ergebnis hinter den Änderungsantrag gestellt. Aus drei Gründen:

 

  1. Durch das Verankern von drei Millionen Euro in der Investitionsplanung zeigt der Stadtrat klar seine Prioritäten. Der Neubau der Oberschule steht ganz oben, da der Bedarf bereits seit 2019 besteht.

 

  1. Dass über die Investitionsplanung für die neue Oberschule vor den Haushaltsverhandlungen debattiert wurde, ist nicht dem Stadtrat anzulasten. Es war der Wunsch des Oberbürgermeisters, der das Thema unbedingt in einer Sondersitzung beraten wollte. 

 

  1. Wie sollen die drei Millionen Euro für die neue Oberschule finanziert werden? Der Stadtrat hat seinen politischen Willen erklärt. Die drei Millionen Euro für die Jahre 2023/24 sind gesetzt. Um dafür die nötige finanzielle Luft zu schaffen, sind Vorschläge aus Verwaltung und Stadtrat gefragt, wenn der Investitionsplan im Rahmen der Haushaltsverhandlungen beraten wird. Auf keinen Fall darf der Neubau der Oberschule zu Lasten von Sanierungen bestehender Schulen gehen. 

 

Dass die CDU sich wohl aus Loyalitätsgründen gegenüber ihrem Oberbürgermeister entschied, ihren Änderungsantrag zurückzuziehen, ist bedauerlich. Die vorgebrachten Argumente der Verwaltung waren nicht stichhaltig. Es wurde erklärt, dass die drei Millionen Euro nicht darstellbar seien. Damit wäre aber der gesamte Beschluss obsolet. Denn ohne Eigenmittel brauchen wir den OB nicht beauftragen, Fördermittel zu akquirieren. Wir sind optimistisch, dass die drei Millionen Euro im Rahmen der Haushaltsverhandlungen darstellbar sein werden. Insofern haben wir uns entschieden, für den Neubau der Oberschule und den CDU-Änderungsantrag zu stimmen, auch wenn dieser letztendlich von Stadtrat Wippel übernommen und verlesen wurde.

 

Schul-Ausschuss bilden

Aufgrund der großen Herausforderungen regen wir einen zeitweilig beratenden Ausschuss „Schulbau“ an. Neben dem Neubau der Oberschule gibt es finanzielle Probleme bei der Sanierung der Grundschule Königshufen. Es stehen weitere Sanierungen an Oberschulen an (Innenstadt, Melanchthonschule). Dafür wird eine Ausweichschule gebraucht. All diese Fragen sind so komplex, dass sie nicht nebenbei in Ausschüssen behandelt werden sollten. Diesen Weg ist der Stadtrat bei der Stadthalle gegangen. Wir sind uns sicher, dass das Thema Bildung einen ähnlichen Stellenwert genießt.

 

Foto: StockSnap auf Pixabay

Keine Live-Übertragung des Stadtrats

Am Donnerstag, 15.4.2021, trifft sich der Görlitzer Stadtrat zu einer Sondersitzung. Es müssen alle Beschlüsse der letzten Sitzung wiederholt werden, da es bei der „Entlassung“ zweier AfD-Räte zu Regelverstößen gekommen war. Dies ist nicht schön. Aber Fehler passieren.

Neben dieser formalen Sonderschicht geht es in der Sondersitzung auch um den Neubau einer fünften Oberschule. Nachdem der Stadtrat im März 2019 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss gefasst hatte, wurden erste Planungen vorgenommen, das Grundstück im ehemaligen Schlachthof erworben. Dennoch wollte die Rathausspitze zuletzt das Vorhaben auf Eis legen. Es fehlt am Geld in den kommenden Jahren, erklärten OB Ursu und Bürgermeister Wieler. Unsere Haltung ist klar: Zumindest die Planungen müssen soweit vorangetrieben werden, dass ein Fördermittelantrag gestellt werden kann. Sonst ist das Projekt „Neue Oberschule“ tot. Es gibt mittlerweile Bewegung. Wir sind gespannt auf die Sitzung am Donnerstag. Dies geht wahrscheinlich auch vielen Görlitzerinnen und Görlitzern so. Denn gerade der Neubau der Oberschule hat in den letzten Wochen zu zahlreichen Diskussionen geführt. Umso bedauerlicher, dass OB Ursu entschieden hat, dass es keinen Livestream geben wird. Die Fraktionen von AfD, CDU und „Bürger für Görlitz“ unterstützten das Stadtoberhaupt in dieser Frage. Lediglich Motor Görlitz/Bündnisgrüne und Die Linke waren für eine Liveübertragung, die seit zwei Jahrzehnten üblich ist. Gerade in den Zeiten der Kontaktbeschränkungen halten wir es für ein sehr schlechtes Zeichen, der Bürgerschaft dieses wichtige Informationsmedium vorzuenthalten.

Wer sich für die Stadtratssitzung interessiert, dem bleibt nur der Weg in die Sporthalle an der Jägerkaserne. Beginn ist 16.15 Uhr. Wie viele Gäste hereingelassen werden, ist uns nicht bekannt.

 

Bild: Rotkaeppchen68

Lizenz: https://de.wikipedia.org/wiki/GNU-Lizenz_für_freie_Dokumentation

 

Nichtöffentliche Haushalts-Beratung rechtens

Wegen der Behandlung des Görlitzer Haushaltes 21/22 in nichtöffentlichen Ausschuss-Sitzungen hatten wir bereits im Februar um Einschätzung der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Görlitz gebeten. Aus der Stellungnahme der Landkreis-Juristen geht nun hervor, dass die Verfahrensweise des Görlitzer Rathauses keinen Rechtsverstoß darstellt. Wörtlich heißt es, dass „in beiden Sitzungen des Verwaltungsausschusses vom 17.02.2021 und 03.03.2021 rechtmäßig die nichtöffentliche Behandlung der genannten Tagesordnungspunkte gegeben ist. (…) Relevant ist, dass Nichtöffentlichkeit in der Tagesordnung offensichtlich gekennzeichnet wurde, was vorliegend der Fall ist. (…) Außerdem hat der Verwaltungsausschuss die Öffentlichkeit der Sitzung nicht abweichend beschlossen. Da eine Vorberatung des Haushaltes im Verwaltungsausschuss den Gemeinderat bedeutend entlastet, ist sie in größeren Gemeinden, wie auch der Stadt Görlitz, zweckmäßig. Die Beratung und Beschlussfassung des Haushaltes erfolgt dann gemäß § 76 Abs. 2 S. 1 SächsGemO in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates.“

Es entspricht unserem Verständnis von kommunalpolitischer Arbeit, dass man zu Fehleinschätzungen steht. Wir werden deshalb unseren Vorwurf nicht wiederholen, dass die nichtöffentliche Haushaltsberatung gegen die Sächsische Gemeindeordnung verstößt.

Am Landkreis ein Beispiel nehmen

Unabhängig davon bleibt es dem Oberbürgermeister – wie auch dem Stadtrat – unbenommen, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die Haushaltslage zu informieren. Ein gutes Beispiel lieferte der Landkreis. Der für Finanzen verantwortliche Dezernent stellte in öffentlicher Sitzung des Kreistages am 30. März in erster Lesung die Eckdaten des Haushaltes mit Budgetplan vor. Wie in der Stadt Görlitz ist auch dieser Haushalt noch weit entfernt von einer Beschlussreife. Das rote Minus ist viel zu fett. Dennoch entschied sich die Landkreisverwaltung für Transparenz und präsentierte dem Kreistag in öffentlicher Sitzung den Zwischenstand des Haushaltsentwurfes. Das schafft Vertrauen und wird die weitere Arbeit am Haushalt nicht behindern.

Ausschüsse ersetzen keine öffentliche Debatte

Was das Öffentlichkeitsgebot angeht, bekamen wir Rückendeckung durch die Stellungnahme der Rechtsaufsicht. Zwar sind Vorberatungen zu Entscheidungen des Stadtrates in nichtöffentlichen Ausschüssen korrekt. Dies bedeutet aber eben nicht, dass damit eine Debatte in öffentlicher Sitzung im Stadtrat obsolet wäre. Ganz im Gegenteil, schreibt die Rechtsaufsicht: „Der Öffentlichkeitsgrundsatz lässt sich auf das im Grundgesetz verankerte Demokratieprinzip zurückführen. Er stellt ein wichtiges Mittel dar, um das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken, die Möglichkeit mehr Transparenz durch ermöglichte Einblicke in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaft zu erhalten sowie eine Willensbildung bei vorstehenden Wahlen zu beschaffen. Außerdem soll die demokratische Kontrolle ermöglicht werden, da Positionen im Rahmen der Auseinandersetzung sichtbar gemacht werden müssen, damit dies für die Öffentlichkeit nachvollziehbar und kontrollierbar zu gestalten ist. Die Vorschriften über die Sitzungsöffentlichkeit dürfen nicht dadurch umgangen werden, dass durch Vorberatung in nichtöffentlicher Sitzung (etwa in Ausschüssen/ Anm. d. Red.) die Sachdiskussion der anschließenden öffentlichen Sitzung vorweggenommen wird, da dies nicht mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes vereinbar ist.“

Letzteres ist auch eine Antwort auf den Vorwurf der Sächsischen Zeitung. Sie schrieb zuletzt unter der Überschrift „Stadtrat im Griff der Populisten“: „Merkwürdig ist: Viele der wichtigen Fragen werden in den Ausschüssen des Stadtrates anders oder gar nicht besprochen als letztlich in der Ratssitzung, wenn die Kamera mitläuft, die Menschen draußen zuschauen können. Aber dafür sind die Ausschüsse eigentlich da. Dass Dinge tiefgreifend diskutiert werden, dass gestritten und nach Lösungen gesucht wird.“ Wir freuen uns sehr, dass unser Engagement für maximale Transparenz und Öffentlichkeit eben kein „Populismus“ ist, sondern grundgesetzliches Recht.

 

Foto: Paul Glaser

Faktencheck: Stadtrat im Griff der Populisten?

In der Sächsischen Zeitung vom 27. März 2021 wird über die jüngste Stadtratssitzung berichtet. (Link zum Bezahlbeitrag) Unter dem Titel „Stadtrat im Griff der Populisten“ wird unsere Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne mit der Fraktion Die Linke in einen „links-grünen“ Topf geworfen. Auch stellt der Beitrag eine Nähe zur AfD her. Neben diesem absurden Framing enthält der Artikel zahlreiche Fehler und Ungenauigkeiten. Das wollen wir nicht so stehen lassen und haben deshalb einen Fakten-Check angefertigt.

SZ-Überschrift: „Stadtrat im Griff der Populisten“

Populismus bedeutet laut Duden „von Opportunismus geprägte, volksnahe, oft demagogische Politik, die das Ziel hat, durch Dramatisierung der politischen Lage die Gunst der Massen zu gewinnen.“ Die einzige Dramatisierung liegt in der reißerischen Überschrift. Die Stadtratssitzung selbst war geprägt vom Austausch von Argumenten, Fragen und Antworten. Es gab nicht einen persönlichen Angriff.

 

Die SZ schreibt in der Zweitüberschrift: „Links-Grün auf der einen und Blau auf der anderen Seite probten bei den großen Themen im Görlitzer Stadtrat den Aufstand.“

Es gibt eine Fraktion „Die Linke“ und eine Fraktion „Motor Görlitz/Bündnisgrüne“. Links-Grün ist eine Einsortierung nach Altherrenmanier. So funktioniert Kommunalpolitik nicht. Im Stadtrat werden jeweils einzelne Sachthemen bearbeitet. Da geht es nicht nach „Ideologien“. Man stimmt zum Teil quer durch den Saal.

Um welchen „Aufstand“ es sich handelt, wird nicht klar im Beitrag. Es gab Diskussionen, Fragen, Antworten und Abstimmungen. Übliche Dinge einer Stadtratssitzung. Unsere Fraktion besteht aus fünf Frauen und Männern, die alle unternehmerisch tätig sind. Wir sind es gewohnt, Risiken abzuwägen und zu managen. Wie kann Bewusstsein für und Kenntnis von Risiken geschaffen werden? Durch Fragen und das Einfordern von Antworten. Genau das tun wir im Stadtrat.

 

Zur Stadthallendebatte, in der viele Fragen zur Finanzierung gestellt wurden, bemerkt die SZ: „Merkwürdig ist: Viele der wichtigen Fragen werden in den Ausschüssen des Stadtrates anders oder gar nicht besprochen als letztlich in der Ratssitzung, wenn die Kamera mitläuft, die Menschen draußen zuschauen können. Aber dafür sind die Ausschüsse eigentlich da. Dass Dinge tiefgreifend diskutiert werden, dass gestritten und nach Lösungen gesucht wird.“

Woher weiß die SZ, was in den Ausschüssen besprochen wurde? Sie tagen nichtöffentlich. Zur Beruhigung und ohne zu viel zu verraten: Die Fraktionen, die im Stadtrat tiefgreifend diskutierten, taten dies auch in den Ausschüssen. Der versteckte Vorwurf, dass man populistisch auftrete, wenn es eine öffentliche Diskussion gebe, darf die SZ an die Gesetzgeber weiterreichen. Sitzungen des Stadtrates sind nun mal öffentlich nach Sächsischer Gemeindeordnung §37 (1)*. Der Stadtrat ist das Hauptorgan und kein Alibigremium, das die in nichtöffentlichen Ausschüssen vorberatenen Punkte nur noch abstimmt. Wie sollen sonst die Görlitzer mitbekommen, was es für Pro- und Contra-Argumente gibt?

* https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p37

 

Die SZ kritisiert in diesem Zusammenhang die Debatte um eine Mittelfreigabe für Verkehrswertgutachten im ehemaligen Kraftwerk Hagenwerder.

Die Themen, in denen es um eine vorzeitige Mittelfreigabe ging, wurden nicht in Ausschüssen vorberaten. Auch nicht „950 Jahre Görlitz“. „Vorzeitige Mittelfreigabe“ bedeutet, dass alle zusätzlichen Ausgaben durch den Stadtrat bestätigt werden müssen, weil wir noch keinen Haushalt haben. Kann man herausbekommen als Journalist, wenn man sich interessiert.

 

Die SZ schreibt: Ein Argument, das sich aktuell scheinbar durch die gesamte Stadtpolitik zieht. Klamme Kassen durch Corona, ein noch nicht vorliegender Haushalt und immer wieder der Zeigefinger aus links- oder rechtspopulistischer Richtung. Mike Altmann (Motor Görlitz) kritisierte, dass es ohne Haushalt schwierig sei, über wichtige Themen zu entscheiden. Fraktionskollege Danilo Kuscher mahnte dringend an, den Haushalt öffentlich zu diskutieren, man sehe sonst die Möglichkeiten als Stadtrat mitzubestimmen, beschnitten.

Es ist keine links- und rechtspopulistische Richtung wenn man Transparenz einfordert. Der Haushalt ist derart dramatisch, dass der OB nach §52 (5) Sächsische Gemeindeordnung* verpflichtet ist, regelmäßig dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung einen aktuellen Stand zu geben. In diesem Paragrafen ist geregelt, dass der OB den Stadtrat über alle wichtigen Dinge zu informieren hat, die die Stadt betreffen. Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich. Wir argumentieren auch nicht, dass es „ohne Haushalt schwierig ist zu entscheiden“. Wir kritisieren, dass uns verboten ist, mit den Haushaltszahlen zu argumentieren. Das ist für das Verständnis in der Öffentlichkeit wichtig. Wir kennen die Zahlen und wissen, wie wir entscheiden müssen.

* https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p52

 

Die SZ schreibt: Allerdings ist das der reguläre Weg, den die Haushaltsaufstellung zu gehen hat: Zuerst nicht öffentlich im Verwaltungsausschuss, dann eine öffentliche Vorstellung des Entwurfs.

In der Sächsischen Gemeindeordnung ist geregelt, wie ein Haushalt in einer Gemeinde aufzustellen ist. Nachzulesen in §76 SächsGemO (1). Schritt 1: Die Haushaltssatzung wird vom OB dem Stadtrat zugeleitet. Schritt 2: Dieser Entwurf wird mindestens sieben Tage öffentlich ausgelegt. 14 Arbeitstage besteht die Möglichkeit für Einwendungen der Bürgerschaft. Schritt 3: Über die Haushaltssatzung inkl. der Einwendungen berät der Stadtrat. Die Vorberatung kann an dieser Stelle in einem dafür vorgesehenen Fachausschuss erfolgen (nichtöffentlich). Anschließend ist die Haushaltssatzung öffentlich im Stadtrat zu verhandeln und zu beschließen. Durch das praktizierte Vorgehen, vor einer öffentlichen Auslegung die Wünsche der Fraktionen in den Haushaltsentwurf einzuarbeiten, wird das Öffentlichkeitsprinzip ad absurdum geführt.

* https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p76

Update 1.4.2021: Unsere Rechtsauffassung wird von der Kommunalaufsicht nicht geteilt. Das Vorgehen der Verwaltung ist rechtens. 

Diese Informationen hätte die Sächsische Zeitung von uns erhalten können, wenn sie sich dafür interessiert hätte. Es gab allerdings keine Frage der Redaktion zur Stadtratssitzung. Wir sind offen für Presseanfragen. Auch weiterhin.

 

Foto: Ausschnitt Sächsische Zeitung, Lokalausgabe Görlitz vom 27./28.3.2021

Digitale Stadt der Zukunft braucht Strategie

Die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne möchte, dass Oberbürgermeister Octavian Ursu ein Konzept für eine Digitalisierungsstrategie erarbeitet. Ein entsprechender Beschlussantrag wird am 25. März im Stadtrat behandelt. „Wir möchten nicht nur von der Stadt der Zukunft sprechen, sondern sie auch bauen“, sagte der Fraktionsvorsitzende Mike Altmann. Zwar habe sich das Rathaus auf den Weg begeben, bis Ende 2022 die Verwaltungsdienstleistungen digital anzubieten. Dies sei letztlich aber nur die Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe. „Uns fehlt neben guten Einzelansätzen – z.B. das Projekt Bauen 4.0 – ein erkennbares Konzept, wie das Leben in Görlitz mit Hilfe digitaler Angebote verbessert wird“, so Altmann.

Erster Schritt soll ein Konzept zur Digitalen Transformation sein. Wer hat den Hut auf? Welche Partner holt man an den Tisch? Wie wird die Stadtgesellschaft einbezogen? Welche personellen, finanziellen und infrastrukturellen Ressourcen brauchen wir? Sind diese Fragen geklärt, schließt sich ein gesamtstädtischer Prozess an, der eine Digitalisierungsstrategie erarbeitet. Dann geht es um konkrete Anwendungen, die das Leben in Görlitz verbessern. Ob in Gesundheit und Pflege (Telemedizin), bei Ordnung und Sauberkeit (Sensorgesteuerte Abfallentsorgung) oder in Verkehr (digitale Parkraumlenkung) und Energie (bedarfsorientierte Straßenbeleuchtung) – die Fülle an Möglichkeiten ist groß. 

Die Vorlage zur Digitalisierungsstrategie wurde bereits im September 2020 in den Stadtrat eingebracht. Auf Wunsch des Oberbürgermeisters zog ihn die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne zurück, um zuvor der Stadtverwaltung die Möglichkeit zu geben, ihren erreichten Arbeitsstand zu präsentieren. Diese Präsentation erfolgte im Februar 2021. Mike Altmann: „Die gewonnenen Informationen bestätigen, dass es dringend einer Strategie bedarf. Im Rathaus ist man aktuell mit der Umstellung auf digitale Verwaltungsdienstleistungen beschäftigt. Das ist allerdings nur ein kleiner Ausschnitt des Görlitzer Lebens. Für die Digitale Transformation braucht es einen ganzheitlichen Ansatz, der nicht erkennbar geplant oder bereits umgesetzt wird.“

Leitfaden für die Görlitzer Digitalisierungsstrategie soll die nationale „Smart City Charta“ sein. Smart City steht für die „Intelligente Stadt“ und ist als internationaler Fachbegriff etabliert. Um Förderprogramme anzusprechen, empfiehlt es sich, den Prozess an der Charta auszurichten.

https://www.smart-city-dialog.de/wp-content/uploads/2020/06/smart-city-charta-kurzfassung-de-und-en.pdf

 

Update: Konzept für eine Digitalisierungsstrategie wurde vom Stadtrat beschlossen

Wir machen uns auf den Weg. Das ist die frohe Botschaft der letzten Stadtratssitzung. Unser Antrag für den Einstieg in eine Digitalisierungsstrategie wurde mehrheitlich angenommen.
Wofür ist das gut?
Langfristig braucht Görlitz einen Plan, wie die Digitale Transformation in die Stadtentwicklung eingebunden wird. Das ist ein Prozess, der gut vorbereitet sein will. Grundlage ist ein Konzept, wie man das angeht, wen man als Partner ins Boot holt, wie die Bürgerschaft einbezogen wird. Inhaltlicher Leitfaden soll die nationale „Smart City Charta“ sein. Damit wollen wir den OB beauftragen.
Wie lief die Diskussion?
Zunächst erklären OB und ein zuständiger Mitarbeiter, die Verwaltung habe keine Ressourcen für ein solches Konzept und könne es leider nicht umsetzen. Das wäre ein Offenbarungseid für die „Stadt der Zukunft“. Wir schlagen vor, sich bereits für diese erste (überschaubare) Aufgabe Partner zu holen. So gibt es bei den Stadtwerken eine Abteilung, die sich ausschließlich mit Zukunftsthemen beschäftigt. Die Hochschule ist fachlich und methodisch ebenfalls vorn dabei. Das überzeugt schließlich den OB. Er bittet darum, die angestrebte Zeitvorgabe bis Oktober 2021 und die konkrete Vorgabe an den Konzeptinhalt zu streichen, um mehr Freiheit zu haben. Darauf einigen wir uns. Ein wichtiger Schritt nach vorn.
Hier ist der beschlossene Antrag als PDF zum Nachlesen: 2021-03-22_Beschlossen_Meilensteinplanung_Digitalisierung

 

Foto: Luftbild Görlitz/Zgorzelec von Paul Glaser

 

 

Amt für Stadtfinanzen: Geld für Stadthalle fehlt

Am 25. März 2021 soll der Görlitzer Stadtrat eine Planungsanpassung für die Gesamtsanierung der Stadthalle beschließen. Dadurch verteuert sich der noch gar nicht begonnene Bau von 40 auf 42,9 Millionen Euro. Dazu erklärt Danilo Kuscher, der für die Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne im Stadthallen-Ausschuss tätig ist:

Diesem Antrag können wir nicht zustimmen. Er verstößt gegen das Prinzip der Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Geldern. Für 342.000 Euro sollen Teilbereiche zusätzlich geplant werden, obwohl wir bereits jetzt wissen, dass der Gesamtbau nicht zu schultern ist. Kein Privathaushalt würde so mit seinem eigenen Geld umgehen.

Bund und Land haben insgesamt 36 Millionen Euro Fördermittel in Aussicht gestellt. Jeder Euro mehr muss von der Stadt Görlitz bezahlt werden. Die nun prognostizierten knapp 43 Millionen Euro werden nicht reichen. Es fehlen die Baukostensteigerungen. Darauf verweist auch die Amtsleiterin der Stadtfinanzen Birgit Peschel-Martin in einer Stellungnahme. Setzen wir eine konservative Prognose von 10 Prozent Baukostensteigerung bis zur geplanten Fertigstellung 2025 an, ergibt sich ein Gesamtvolumen von 47,3 Millionen Euro. Damit müsste Görlitz 11,3 Millionen Euro Eigenmittel zahlen. Selbst wenn davon bereits 1,6 Millionen im Jahr 2012 für Vorplanungen eingesetzt wurden, ist das nicht im Haushalt darstellbar.

Frau Peschel-Martin erklärt in ihrer Stellungnahme, dass sowohl die Verteuerung um 2,9 Millionen Euro nicht gedeckt ist als auch insgesamt Liquidität fehlt: „Der Arbeitsstand des Haushaltes zeigt, dass die Stadt Görlitz ab 2023 keine liquiden Mittel zur Realisierung der Gesamtsanierung Stadthalle hat.“ Da die Amtsleiterin auch eine Kreditaufnahme ausschließt, müssen wir konstatieren, dass das Gesamtprojekt nicht umsetzbar ist. Entsprechend verbieten sich weitere Ausgaben für Teilaufgaben.

Leider wird der Öffentlichkeit bislang die Dramatik der Haushaltsentwicklung vorenthalten. Diese Informationen finden sich derzeit nur in nichtöffentlichen Dokumenten. Wir halten das für einen Verstoß gegen das Öffentlichkeitsprinzip, das in der Sächsischen Gemeindeordnung festgeschrieben ist.

Jeder Baum ist wertvoll

In der Stadtratssitzung am 25.März 2021 wird auf Antrag der Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne über eine neue „Baumschutzsatzung“ beraten. Dazu sagte die Fraktionsvorsitzende Dr. Jana Krauß (Bündnis90/Die Grünen):

Unsere Vorlage trägt den Namen „Satzung zum Schutz und zur Pflege des Gehölzbestandes der Stadt Görlitz“. Sie soll die Aufmerksamkeit auf den Baumschutz lenken. Das Interesse der Stadtgesellschaft an diesem Thema nimmt zu, wie man auch in den sozialen Medien wahrnehmen kann. Zurecht, denn die Bäume im Stadtgebiet sind stark gestresst. Viele sterben. Damit gehen uns Natur und Artenvielfalt verloren. Wir sollten darauf achten, dass nicht noch zusätzlicher Schaden entsteht, indem ersatzlos gefällt wird. Es geht um das Stadtklima, da ist jeder Baum wertvoll. Bäume sorgen für Sauerstoff, regulieren die Luftfeuchtigkeit und die Temperaturen. Tiere finden durch die Gehölze Wohn- und Lebensraum, sie bieten Erholung und Orientierung. Wenn schon eine Fällung nötig ist, dann brauchen wir Ersatz. Dieser muss nicht notgedrungen auf dem eigenen Grundstück stattfinden, aber schon im Stadtgebiet.

Eine zeitgemäße Satzung ist Klimaschutz und damit Bestandteil der Umsetzung des Görlitzer Ziels, bis 2030 klimaneutrale Stadt zu werden. Im Februar 2021 wurde im Sächsischen Landtag die Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes beschlossen. Auf dieser Grundlage erhalten Kommunen neue Gestaltungsfreiheit. Für uns ist das Anlass, an einer Anpassung der zuletzt vor fast zehn Jahren beschlossenen Baumschutzsatzung zu arbeiten. Neu aufnehmen wollen wir den Schutz von Baumarten, die bisher nicht erfasst sind, wie Obst- und Nadelbäume. Auch den Schutz von Bäumen mit einem Stammdurchmesser von weniger als einem Meter sowie von Großsträuchern und Hecken streben wir an. Uns ist bewusst, dass dies nicht überall auf Beifall stoßen wird. Aber es gehört für uns zu einer ehrlichen Politik, auch die umstrittenen Themen anzufassen, wenn wir davon überzeugt sind, dass sie wichtig für unsere Stadt sind. Unser Satzungsentwurf beschreibt einen maximalen Schutz, ist aber kein Dogma, sondern lädt zur Diskussion ein.

Update: Bericht zur Diskussion im Stadtrat am 25. März 2021

Die Stadtverwaltung findet es prima, dass wir das Thema angehen. Im Rathaus selbst wird  auch an einer Baumschutzsatzung gearbeitet – wie wir erst nach Einreichung unseres Antrags erfuhren. Kein Problem, wir können gut mit der Verwaltung zusammenarbeiten. Erwartungsgemäß begegnet uns Skepsis von anderen Fraktionen, die die Vorgaben als zu streng empfinden. Warum sollte man denn Bäume mit Stammdurchmesser unter einem Meter schützen? Unsere Fraktionsvorsitzende Dr. Jana Krauß erklärt: Will man robuste Bäume, muss man die jungen Gewächse schützen. Für 80 Zentimeter Stammdurchmesser braucht ein Laubbaum zwischen 48 und 60 Jahren. Kann weg? Selbst ein Baum mit 30 Zentimeter Umfang hat ein Alter von 20 Jahren. Kann weg? Wir bleiben am Thema dran, ziehen unsere Vorlage aber zurück. Zu diesem Zeitpunkt wäre es schade, wenn sie abgelehnt wird. Wir sind froh, dass es einen Austausch mit der Verwaltung gibt und dass das Thema dort ernst genommen wird. Unsere Vorschläge bringen wir bei der Behandlung der Baumschutzsatzung der Verwaltung mit ein.

Beschlussantrag Motor Görlitz_Bündnisgrüne Gehölzschutzsatzung Große Kreisstadt Görlitz

Foto: Paul Glaser

Kiesabbau in Hagenwerder: Vertrauen verspielt

3. März 2021. Aufregung bei Marianne Thiel auf der „Ranch am See“ in Hagenwerder, nah am Berzdorfer See. Auf dem Feld gegenüber rollt ein Bagger an. Der Kiesabbau, gegen den sich die Ortschaft lange gewehrt hatte, beginnt. Wie kam es zur „überraschenden“ Genehmigung für den Tagebau am Ortsausgang Hagenwerder? Nach den vorliegenden Dokumenten seit 2009, Gesprächen vor Ort und weiteren Recherchen zum Kiesabbau, ergibt sich für uns folgende Chronologie der Ereignisse:

 

  • Im Jahr 2009 läuft ein Raumordnungsverfahren der Landesdirektion Sachsen mit Sitz in Chemnitz. Die Heim Niederschlesische Kieswerke GmbH & Co. KG will 40 Jahre lang an der Neiße zwischen Hagenwerder und Weinhübel jährlich 150.000 Tonnen Kies fördern. Der Abbau ist in vier Abbaufeldern auf 54 Hektar beabsichtigt.
  • Die gesamte Region spricht sich gegen die Pläne aus, mehr als 600 Einwendungen gibt es.
  • Anfang 2010 genehmigt die Landesdirektion trotz aller Bedenken zwei von vier beantragten Abbaufeldern. Es werden insgesamt 14 Auflagen erteilt. (Pressemitteilung Landesdirektion 29.1.2010)
  • Die Empörung ist daraufhin besonders in Hagenwerder groß. Bettina Barthel vom Interessenverein Wohnpark Hagenwerder sagt in der SZ: „Die Einwände der unmittelbar betroffenen Anwohner wurden in keiner Weise berücksichtigt. Wir wollen hier keinen Kiesabbau, ob mit oder ohne Auflagen.“ (SZ-Artikel 2.2.2010)
  • Februar 2010: Im Stadtrat erklärt Bürgermeister Michael Wieler laut Protokoll: „Durch die Landesdirektion wurden erhebliche Einschränkungen für den Kiesabbau definiert und das Unternehmen muss erst einmal einschätzen, ob sich unter Beachtung dieser Auflagen, ein Abbau des Kieses überhaupt rentiert.“ Offensichtlich geht die Stadtverwaltung Görlitz zum damaligen Zeitpunkt davon aus, das Thema habe sich erledigt.
  • Juni 2010: Eine Bürgerinitiative gründet sich in Hagenwerder und will den Kampf gegen den Kiesabbau bündeln. Die Politik steht geschlossen hinter den Bürgern. So heißt es in der Lausitzer Rundschau: „Die CDU-Görlitz wird alle zur Verfügung stehenden politischen Möglichkeiten, den Kiesabbau zu verhindern, einsetzen„, erklärt der Vorsitzende des CDU-Stadtverbandes, Octavian Ursu. (Lausitzer Rundschau, 21.6.2010)
  • Frühjahr 2019: Es wird ein Verfahren nach Bergbaurecht vom Oberbergamt mit Sitz in Freiberg auf Antrag der Heim Niederschlesische Kieswerke GmbH & Co. KG eröffnet, vom dem allerdings offenbar niemand außerhalb der Verwaltung erfährt. Zumindest finden sich keinerlei Informationen.
  • Es wird ein Abbaufeld beantragt mit einer Größe von ca. 8,5 Hektar. Bei einer Größenordnung unter 10 Hektar ist kein Planfeststellungsverfahren und somit keine öffentliche Beteiligung nötig.
  • Die zuständigen Behörden werden um Stellungnahmen gebeten. Stadt Görlitz und Landkreis Görlitz – wie wir uns erinnern 2009/10 komplett gegen den Abbau – haben keine gravierenden Einwände. Der Stadt geht es nur noch um eine vernünftige Anbindung an die B99. Umweltamt und Gesundheitsamt des Landkreises und weitere zuständige Stellen sehen scheinbar keine Gefahr für Menschen, Tiere und Natur.
  • 2019/20: Nachdem Marianne Thiel von der benachbarten „Ranch am See“ beobachtet, wie Bodenproben für den Kiesabbau genommen werden, fragt sie bei der Stadtverwaltung Görlitz. Dass eine Genehmigung für einen Tagebau vis-a-vis ihrem Grundstück beantragt wurde, erfährt sie nicht. Auch der Ortschaftsrat Hagenwerder wird nicht hinzugezogen. Ebenso finden sich keine Hinweise, dass im Stadtrat oder den zuständigen Ausschüssen informiert wurde.
  • Sommer 2020: Die Gerüchteküche brodelt. Kommt der Kiesabbau doch noch? Die SZ erinnert sich in ihrem heutigen Beitrag: „Denn die Kiesgruben zwischen Sportzentrum und Freibad Hagenwerder waren ausgebeutet. Die SZ fragte damals sowohl im Görlitzer Rathaus als auch im Landratsamt nach, ob man dort von Abbauplänen wisse. Das war nicht der Fall.“ Merkwürdig, hatten beide Behörden doch bereits ihre Stellungnahmen abgegeben bzw. waren über das Genehmigungsverfahren informiert. (SZ-Artikel 5.3.2021, Abo)
  • Ende Dezember 2020: Da es keine Einwände gibt, kommt die Genehmigung zum Abbau am Ortseingang Hagenwerder für zwei Jahre mit Verlängerungsoption auf maximal fünf Jahre. Die Stadtverwaltung Görlitz erhält im Januar die schriftliche Information vom Oberbergamt.
  • 28.1.2021: Im Görlitzer Stadtrat wird der Flächennutzungsplan diskutiert. Aus dem Protokoll: „Einen Konfliktpunkt sieht Prof. Schulze (Fraktion BfG) bei Naturschutzgebieten und Freiräumen in der Flächennutzungsplanung. Ein Abschnitt im Flächennutzungsplan beschäftigt sich mit der Rohstoffgewinnung, konkret mit dem Kiesabbau in Hagenwerder. Er möchte die Gelegenheit nutzen, in der Zukunft gerade auf diesen Punkt die Aufmerksamkeit zu richten. Konflikte sieht er auch hier bei angrenzenden Naturschutzgebieten und der touristischen Entwicklung am Berzdorfer See.“ Zu diesem Zeitpunkt sollte die Stadtverwaltung über die Genehmigung des Kiesabbaus informiert gewesen sein. Dem Stadtrat wird es vorenthalten.
  • 10.2.2021: In einer nichtöffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses informiert Bürgermeister Wieler über die Genehmigung zum Kiesabbau. Diese sei nach seiner Aussage völlig überraschend gekommen.
  • 25.2.2021: Keine Information zum Kiesabbau in der öffentlichen Stadtratssitzung durch den Oberbürgermeister.
  • 3.3.2021: Beginn der Baggerarbeiten für den Tagebau. Bis dahin keine Information des Ortschaftsrates und der Einwohner von Hagenwerder.

 

Sieht es an der B99 künftig so aus, wie in der alten Anlage der Heim Niederschlesische Kieswerke GmbH & Co KG?

Kommunalpolitische Einordnung aus Sicht der Fraktion Motor Görlitz/Bündnisgrüne

Zunächst das Positive: Der Widerstand gegen den unglaublichen Plan, auf einer Strecke von Hagenwerder bis Weinhübel, einen Tagebau zu errichten, der 40 Jahre lang Kiessand abbaggern sollte, ist nicht umsonst gewesen. Es gab vor gut zehn Jahren einen vorbildlichen Zusammenhalt von Bürgerschaft, Stadt und Landkreis, Umweltschützern und Wirtschaftsverbänden. Von einstmals 54 Hektar sind „nur“ noch 8,5 Hektar übriggeblieben. Statt 40 Jahre wird maximal fünf Jahre gegraben. Und dennoch bleibt der schale Beigeschmack, dass Hagenwerder und einzelne Anlieger am Abbaugebiet alleingelassen wurden. Vertrauen wurde verspielt durch die Stadtverwaltung Görlitz. Als im Frühjahr 2019 das Genehmigungsverfahren vom Oberbergamt eröffnet wurde, hätte der Ortschaftsrat Hagenwerder informiert und angehört werden sollen. Selbst wenn es nach strenger Auslegung der Gesetze nicht zwingend nötig wäre. Aber allein wegen der Vorgeschichte und des aufopferungsvollen Kampfes halten wir es für eine moralische Verpflichtung. Vertrauen wurde auch beim Stadtrat verspielt, der 2019 ebenfalls keine Informationen darüber erhielt, dass es ein Genehmigungsverfahren gibt.

Die Stadtverwaltung hat dem Antrag 2019 nicht zugestimmt, wie uns Bürgermeister Michael Wieler mitteilte – mag sein. Aber sie hat auch nicht vehement widersprochen und damit Hagenwerder allein gelassen. Obwohl es gute Gründe gab zu intervenieren. Zehn Jahre nach dem ersten Genehmigungsverfahren der Landesdirektion hat sich vieles entwickelt, das nun unter dem Tagebau leiden wird, wie die „Ranch am See“. Dort muss Unternehmerin Marianne Thiel nun erleben, dass man in Deutschland für einen 20 Meter tiefen Tagebau offenbar weniger bürokratische Steine aus dem Weg räumen muss als für einen Ponyhof.

Die Auswirkungen der Genehmigung zum Kiesabbau sind heute noch nicht absehbar. Wir befürchten, dass es die Entwicklung von Hagenwerder zum attraktiven Ort am See um viele Jahre zurückwirft. Auch für das Naherholungsgebiet Berzdorfer See ist die Anlage Gift.

Umso ärgerlich ist die fehlende Transparenz des Rathauses, die sich bis heute fortsetzt. Es verstößt gegen die Sächsische Gemeindeordnung, dass der Stadtrat vom Oberbürgermeister nicht über die Genehmigung für den Tagebau informiert wurde. Stattdessen wurde eine nichtöffentliche Ausschusssitzung genutzt, deren Inhalte unter die Verschwiegenheitspflicht fallen. Dass einmal mehr weder Ortschaftsrat noch Anlieger informiert wurden, rundet das Bild ab: Es fehlt der Verwaltungsspitze an der grundsätzlichen Bereitschaft, jede wichtige Entwicklung mit den Menschen zu besprechen, die betroffen sind. Das ist Voraussetzung für jegliche Bürgerbeteiligung.

Ist der Tagebau noch zu verhindern? Die Chancen stehen schlecht, wenn man realistisch ist. Es wird sicherlich eine anwaltliche Beratung von Anliegern geben. Unsere Fraktion hat die Naturforschende Gesellschaft der Oberlausitz eingeschalten. Von den Fachleuten erhoffen wir uns Auskünfte, ob durch den Kiesabbau das in der Nähe befindliche Vogelschutzgebiet beeinträchtigt wird. In einem solchen Fall könnte eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine öffentliche Beteiligung erfolgen, unabhängig von der Größe des Abbaufeldes.

 

Unseriöse Zahlen zur neuen Oberschule

Das Bild zeigt die Rauschwalder Straße in Görlitz. Zur Belebung der Innenstadt West und zur Entlastung der bestehenden Schulen wird seit 2019 der Neubau einer Oberschule geplant. Nun wendet sich die Rathausspitze von diesem Ziel ab. Als Beruhigungspille wird von „verschieben“ gesprochen. Über die Sächsische Zeitung werden die angeblichen Argumente verbreitet, die der Öffentlichkeit suggerieren sollen, dass man die Schule gar nicht mehr so dringend braucht und sie ohnehin viel zu teuer ist. Heute gab es Teil 2 der Kampagne (Aboartikel https://bit.ly/3r6USeR). Dazu unsere Sicht der Dinge.
Nachdem zunächst mit nicht so stark steigenden Schülerzahlen argumentiert wurde, treibt man nun die Investitionskosten beliebig nach oben. Mit großem Erstaunen lesen wir heute ein Zahlen-Potpourri, das nur eine Deutung zulassen soll: Zu teuer – diese Oberschule kann sich niemand leisten. Wir erfahren, dass die Oberschule zum Zeitpunkt des Grundsatzbeschlusses im Mai 2019 rund 13 Millionen Euro kosten sollte. Dies kennen wir bereits von anderen Projekten wie dem Kitaneubau Fichtestraße und dem Bau des Feuerwehrhauses Cottbuser Straße: Die Verwaltung setzt zunächst eine viel zu geringe Summe an, um es im Haushalt zu verankern. „Wird schon irgendwie gehen“ ist hier in den letzten Jahren die Devise gewesen. Schnell wird klar: Der Neubau der Schule auf dem Gelände des kontaminierten ehemaligen Schlachthofes wird teurer. Die reale Kostenschätzung für den Neubau einer Oberschule und die Sanierung der Turnhalle Cottbuser Straße lag noch im Herbst 2020 bei 22 Millionen Euro. Einen Sprung auf 32 Millionen Euro machte das Projekt ausschließlich dadurch, dass es künstlich teuer gerechnet wurde mit zusätzlichen „Modulen“, um einen erhöhten Fördersatz von 80-90% zu bekommen. Das liegt in der Fördermittellogik gewisser Programme begründet, die allerdings gar nicht mehr relevant sind. Insofern ist die Zahl 32 Millionen Euro auch aus den Köpfen zu streichen. Wie nun die Sächsische Zeitung gar auf 37 Millionen Euro kommt, ist nicht nachvollziehbar. Selbst der Baukostenindex steigt innerhalb weniger Wochen nicht so stark.
Noch im Herbst war zu erfahren, dass man nun das Projekt „Neubau Oberschule“ nochmal neu denken muss. Genau das möchten wir auch. Der Neubau war 2019 nötig. Seitdem sind die Schülerzahlen weiter gestiegen und werden es auch in den nächsten Jahren. Ein Verschieben des Neubaus ist ein schleichender Tod für die neue Schule. Es wäre ein verheerendes Signal an die jungen Familien in unserer Stadt.
Was wir jetzt brauchen ist Transparenz. Wir wollen eine saubere Planungsgrundlage und Offenheit zum Haushalt. Solange dieser als Geheimsache hinter verschlossenen Türen verhandelt wird, ist keinerlei Diskussion möglich. Denn in Zeiten knapper Kassen muss abgewogen werden, Was brauchen wir, was kann verschoben werden, was muss leider vorerst gestrichen werden? Dies gehört in einen öffentlichen Diskurs, so wie es die Sächsische Gemeindeordnung vorschreibt.